Verglaste Dreamalu-Pergola mit Infrarotheizung, die auch im Winter bequem genutzt werden kann
Vier-Jahreszeiten-Pergola Dreamalu mit Glasschiebewänden und eingebauter Infra-Terrassenheizung

Zaun und Pergola mit staatlicher Subvention zum halben Preis:
Neue Chance für Eltern
oder werdende Familien

Ab 2025: Familien mit Kindern, die in kleinen Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern leben
bis zu 3 Millionen Forint an Zuschüssen für die Renovierung Ihres Hauses, einschließlich Zäunen und Pergolen, erhalten!

Dieses einzigartige Programm wird dazu beitragen, Ihr Zuhause nicht nur schöner, sondern auch sicherer zu machen.

Einzelheiten der Beihilfe:

  • Bewerten Sie50% der in Rechnung gestellten Renovierungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 3 Mio. HUF in nachfinanzierter Form.
  • Weitere HilfeZinssubventionierte Kreditfazilität für Vorfinanzierungskosten.

Wichtige Bedingungen in Kürze:

  1. Familien mit mindestens einem Kind können sich bewerben, wenn die Gemeinde auf der Liste steht.
  2. Der Antragsteller muss mindestens ein Jahr lang ununterbrochen versichert gewesen sein.
  3. Sie müssen mindestens 50% an der betreffenden Wohnung besitzen.
  4. Die Antragsteller müssen in der geförderten Immobilie 5 Jahre lang nach der Gewährung des Zuschusses wohnen.

Zuschussfähige Arbeiten:
Die Unterstützung umfasst eine breite Palette von Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten, einschließlich des Baus eines Zauns und einer Pergola!

Frist für die Fertigstellung:
Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten und Begleichung der Rechnungen, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Wichtige Bedingungen im Detail:

Die Zielgruppe der Beihilfe sind Familien mit Kindern, wobei der Begriff "Kind" Folgendes umfasst:

  • Fötus nach 12 Wochen der Schwangerschaft
  • ein leibliches oder adoptiertes Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder, wenn es das 25. Lebensjahr vollendet hat, eine Person mit einer Behinderung ist
  • ein minderjähriger Verwandter, wenn der Antragsteller aufgrund des Todes seiner Eltern zum Vormund bestellt wurde

Die Anträge können von Ehegatten oder Lebenspartnern gemeinsam gestellt werden, aber Unterstützung auch für Alleinerziehende.

Die Beihilfe steht Antragstellern zu, die mindestens ein Kind erwarten oder erziehen, sowie Ehegatten oder Lebenspartnern mit gleichem Wohnsitz als gemeinsame Antragsteller,
für Wohneigentum in Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern.

Die Liste der betroffenen Gemeinden finden Sie unter Artikel aus finden Sie am Ende von

Definition des Begriffs "Wohnung" im Sinne dieser Vorschrift:

Wohngebäude von Immobilien, die im Grundbuch als Wohnungen oder Wohnhäuser als Hauptnutzungsart eingetragen sind, und von Immobilien, die als landwirtschaftliche Betriebe oder Gutszentren als Rechtsräume eingetragen sind, die in Ungarn liegen

Bedingungen für die Bewerbung:

  • Der Antragsteller oder, im Falle eines gemeinsamen Antrags, mindestens einer der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr (mit einer Unterbrechung von höchstens 30 Tagen) ununterbrochen versichert gewesen sein.
  • Die Antragsteller haben mindestens 50% Eigentum an der betreffenden Immobilie (der Antragsteller oder sein Kind oder sein Elternteil - oder im Falle eines gemeinsamen Antrags die Antragsteller zusammen oder ihre Kinder oder Eltern - haben ein gemeinsames Eigentum von mindestens 50% an der betreffenden Immobilie, wie im Grundbuch eingetragen)
  • Alle Kinder der Familie müssen in der Immobilie wohnen.
  • Der Antragsteller - oder im Falle eines gemeinsamen Antrags beide Parteien - darf keine öffentlichen Schulden haben oder muss sich verpflichten, dass er/sie, falls er/sie zum Zeitpunkt der Einreichung und Prüfung des Antrags noch öffentliche Schulden hat/haben, diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung durch das ungarische Schatzamt begleichen wird.
  • der Antragsteller bzw. im Falle eines gemeinsamen Antrags beide Antragsteller verpflichten sich, dass sie und alle Kinder, die für die Anspruchsberechtigung berücksichtigt werden (ohne das ungeborene Kind bis zur Geburt des ungeborenen Kindes), fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Bewilligung in der geförderten Wohnung leben werden.
    Diese Bedingung gilt nicht, wenn
    (a) der Kläger und das Kind aufgrund der Art des Arbeitsverhältnisses des Klägers, einschließlich des besonderen kirchlichen Verhältnisses, verpflichtet sind, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in der vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Dienstwohnung am Ort der Beschäftigung zu wohnen
    (b) der Anspruchsberechtigte oder ein Kind, das für den Anspruch auf die Zulage berücksichtigt wird, aufgrund seines Gesundheitszustands in einer Pflegeeinrichtung behandelt wird
    (d) die betreffende Person hält sich aus Gründen, die mit ihrer Beschäftigung zusammenhängen, höchstens fünf Jahre lang in einer anderen Gemeinde als derjenigen auf, in der die Wohnung liegt
    (e) der Begünstigte lebt wegen der Pflege eines nahen Angehörigen vorübergehend in einer anderen als der zu renovierenden Wohnung
    (f) der Tod des Begünstigten oder eines Kindes, das für die Gewährung der Zulage berücksichtigt wird
    g) das erwachsene Kind, für das die Leistung beansprucht wird, wegzieht, oder
    (h) das minderjährige Kind, für das die Leistung beansprucht wird, zieht nach Erreichen der Volljährigkeit um.

Höhe der Beihilfe und Art der Antragstellung:

Der Zuschuss beträgt 50% der Kosten für den Zaun und/oder die Pergola, höchstens jedoch 3 Mio. HUF. Die Anträge können nach Abschluss der Arbeiten und Begleichung der Rechnungen eingereicht werden.

Wichtig ist, dass der Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 eingereicht wird und dass alle Unterlagen korrekt sind.

Wenn der/die Antragsteller die Beihilfe gemäß dem Regierungserlass 518/2020 (XI. 25.) bereits früher in Anspruch genommen hat/haben, kann der/die Antragsteller Anspruch auf die Differenz zwischen dem Höchstbetrag der Beihilfe gemäß diesem Erlass von 3 Mio. HUF und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag haben.

Rechnungen, die der Antragsteller bereits im Zusammenhang mit einem früheren Antrag auf Beihilfe für die von der Renovierung betroffene Wohnung beglichen hat, sind nicht zulässig.

Die zuständigen Behörden können die ordnungsgemäße Verwendung der Beihilfe kontrollieren.

Warum sollten Sie diese Gelegenheit wahrnehmen?

Ein neuer Zaun und/oder eine neue Pergola verbessern nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild Ihres Hauses, sondern erhöhen auch den Wert, den Komfort und die Sicherheit Ihres Eigentums.

Und mit staatlicher Unterstützung können Sie die Kosten, die Ihnen entstehen, erheblich senken.

Jetzt ist es an der Zeit, Ihre lang gehegten Pläne zu verwirklichen und ein schöneres, komfortableres und sichereres Zuhause für Ihre Familie zu schaffen!

Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an einen Ausschreibungsberater oder lesen Sie den entsprechenden Regierungserlass, den Sie unter dem unten stehenden Link finden:

Regierungsdekret zur Förderung des ländlichen Wohnungsbaus

Zaun und Pergola mit staatlicher Subvention zum halben Preis:
Neue Chance für Eltern
oder werdende Familien

Ab 2025: Familien mit Kindern, die in kleinen Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern leben
bis zu 3 Millionen Forint an Zuschüssen für die Renovierung Ihres Hauses, einschließlich Zäunen und Pergolen, erhalten!

Dieses einzigartige Programm wird dazu beitragen, Ihr Zuhause nicht nur schöner, sondern auch sicherer zu machen.

Einzelheiten der Beihilfe:

  • Bewerten Sie50% der in Rechnung gestellten Renovierungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 3 Mio. HUF in nachfinanzierter Form.
  • Weitere HilfeZinssubventionierte Kreditfazilität für Vorfinanzierungskosten.

Wichtige Bedingungen in Kürze:

  1. Familien mit mindestens einem Kind können sich bewerben, wenn die Gemeinde auf der Liste steht.
  2. Der Antragsteller muss mindestens ein Jahr lang ununterbrochen versichert gewesen sein.
  3. Sie müssen mindestens 50% an der betreffenden Wohnung besitzen.
  4. Die Antragsteller müssen in der geförderten Immobilie 5 Jahre lang nach der Gewährung des Zuschusses wohnen.

Zuschussfähige Arbeiten:
Die Unterstützung umfasst eine breite Palette von Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten, einschließlich des Baus eines Zauns und einer Pergola!

Frist für die Fertigstellung:
Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten und Begleichung der Rechnungen, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Wichtige Bedingungen im Detail:

Die Zielgruppe der Beihilfe sind Familien mit Kindern, wobei der Begriff "Kind" Folgendes umfasst:

  • Fötus nach 12 Wochen der Schwangerschaft
  • ein leibliches oder adoptiertes Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder, wenn es das 25. Lebensjahr vollendet hat, eine Person mit einer Behinderung ist
  • ein minderjähriger Verwandter, wenn der Antragsteller aufgrund des Todes seiner Eltern zum Vormund bestellt wurde

Die Anträge können von Ehegatten oder Lebenspartnern gemeinsam gestellt werden, aber Unterstützung auch für Alleinerziehende.

Die Beihilfe steht Antragstellern zu, die mindestens ein Kind erwarten oder erziehen, sowie Ehegatten oder Lebenspartnern mit gleichem Wohnsitz als gemeinsame Antragsteller,
für Wohneigentum in Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern.

Die Liste der betroffenen Gemeinden finden Sie unter Artikel aus finden Sie am Ende von

Definition des Begriffs "Wohnung" im Sinne dieser Vorschrift:

Wohngebäude von Immobilien, die im Grundbuch als Wohnungen oder Wohnhäuser als Hauptnutzungsart eingetragen sind, und von Immobilien, die als landwirtschaftliche Betriebe oder Gutszentren als Rechtsräume eingetragen sind, die in Ungarn liegen

Bedingungen für die Bewerbung:

  • Der Antragsteller oder, im Falle eines gemeinsamen Antrags, mindestens einer der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr (mit einer Unterbrechung von höchstens 30 Tagen) ununterbrochen versichert gewesen sein.
  • Die Antragsteller haben mindestens 50% Eigentum an der betreffenden Immobilie (der Antragsteller oder sein Kind oder sein Elternteil - oder im Falle eines gemeinsamen Antrags die Antragsteller zusammen oder ihre Kinder oder Eltern - haben ein gemeinsames Eigentum von mindestens 50% an der betreffenden Immobilie, wie im Grundbuch eingetragen)
  • Alle Kinder der Familie müssen in der Immobilie wohnen.
  • Der Antragsteller - oder im Falle eines gemeinsamen Antrags beide Parteien - darf keine öffentlichen Schulden haben oder muss sich verpflichten, dass er/sie, falls er/sie zum Zeitpunkt der Einreichung und Prüfung des Antrags noch öffentliche Schulden hat/haben, diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung durch das ungarische Schatzamt begleichen wird.
  • der Antragsteller bzw. im Falle eines gemeinsamen Antrags beide Antragsteller verpflichten sich, dass sie und alle Kinder, die für die Anspruchsberechtigung berücksichtigt werden (ohne das ungeborene Kind bis zur Geburt des ungeborenen Kindes), fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Bewilligung in der geförderten Wohnung leben werden.
    Diese Bedingung gilt nicht, wenn
    (a) der Kläger und das Kind aufgrund der Art des Arbeitsverhältnisses des Klägers, einschließlich des besonderen kirchlichen Verhältnisses, verpflichtet sind, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in der vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Dienstwohnung am Ort der Beschäftigung zu wohnen
    (b) der Anspruchsberechtigte oder ein Kind, das für den Anspruch auf die Zulage berücksichtigt wird, aufgrund seines Gesundheitszustands in einer Pflegeeinrichtung behandelt wird
    (d) die betreffende Person hält sich aus Gründen, die mit ihrer Beschäftigung zusammenhängen, höchstens fünf Jahre lang in einer anderen Gemeinde als derjenigen auf, in der die Wohnung liegt
    (e) der Begünstigte lebt wegen der Pflege eines nahen Angehörigen vorübergehend in einer anderen als der zu renovierenden Wohnung
    (f) der Tod des Begünstigten oder eines Kindes, das für die Gewährung der Zulage berücksichtigt wird
    g) das erwachsene Kind, für das die Leistung beansprucht wird, wegzieht, oder
    (h) das minderjährige Kind, für das die Leistung beansprucht wird, zieht nach Erreichen der Volljährigkeit um.

Höhe der Beihilfe und Art der Antragstellung:

Der Zuschuss beträgt 50% der Kosten für den Zaun und/oder die Pergola, höchstens jedoch 3 Mio. HUF. Die Anträge können nach Abschluss der Arbeiten und Begleichung der Rechnungen eingereicht werden.

Wichtig ist, dass der Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 eingereicht wird und dass alle Unterlagen korrekt sind.

Wenn der/die Antragsteller die Beihilfe gemäß dem Regierungserlass 518/2020 (XI. 25.) bereits früher in Anspruch genommen hat/haben, kann der/die Antragsteller Anspruch auf die Differenz zwischen dem Höchstbetrag der Beihilfe gemäß diesem Erlass von 3 Mio. HUF und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag haben.

Rechnungen, die der Antragsteller bereits im Zusammenhang mit einem früheren Antrag auf Beihilfe für die von der Renovierung betroffene Wohnung beglichen hat, sind nicht zulässig.

Die zuständigen Behörden können die ordnungsgemäße Verwendung der Beihilfe kontrollieren.

Warum sollten Sie diese Gelegenheit wahrnehmen?

Ein neuer Zaun und/oder eine neue Pergola verbessern nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild Ihres Hauses, sondern erhöhen auch den Wert, den Komfort und die Sicherheit Ihres Eigentums.

Und mit staatlicher Unterstützung können Sie die Kosten, die Ihnen entstehen, erheblich senken.

Jetzt ist es an der Zeit, Ihre lang gehegten Pläne zu verwirklichen und ein schöneres, komfortableres und sichereres Zuhause für Ihre Familie zu schaffen!

Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an einen Ausschreibungsberater oder lesen Sie den entsprechenden Regierungserlass, den Sie unter dem unten stehenden Link finden:

Regierungsdekret zur Förderung des ländlichen Wohnungsbaus

Liste der betroffenen Gemeinden nach Landkreisen: